top of page

Dyslexie- und DyskalkulieTherapie

Schulmaterial

Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörungen führen unbehandelt zu fächerübergreifenden Schulschwierigkeiten.

Eine frühzeitige Diagnosestellung ermöglicht eine optimale Intervention.

Wer stellt die Diagnose?

Die Diagnostik zur Feststellung einer (Lese-)Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie erfolgt bei

  • einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

  • einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

  • einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen

(Hierzu wird eine Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt benötigt.)

Wir packen das Problem an der Basis!

 

Unser therapeutisches Angebot umfasst:

  • Einzeltherapie

  • Kleinstgruppentherapie (ausschließlich mit geeigneten Therapiepartnern)

 

Wir arbeiten nach wissenschaftlichen Standards, um Effektivität und Effizienz zu gewährleisten.

Das bedeutet:

  • individuelle, auf die spezifischen Beeinträchtigungen des Kindes ausgerichtete Therapieplanung

  • evaluierte Therapieansätze und -materialien

  • regelmäßige Lernstandskontrollen

 

Unsere Therapeuten sind zertifiziert vom Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) oder verfügen über eine vergleichbare Qualifikation.

Wer trägt die Therapiekosten?

Die Therapie wird in Deutschland nicht von Krankenkassen übernommen.

I.d.R. tragen die Betroffenen die Therapiekosten selbst.

In Ausnahmefällen erfolgt eine Kostenübernahme durch das Jugendamt im Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII:

"Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist."

Bitte befragen Sie hierzu Ihr zuständiges Jugendamt sowie Ihren Facharzt/ Psychotherapeuten.

 

Auch eine Bezuschussung im Rahmen des Bildungspaketes ist in Einzelfällen möglich. Dabei muss:

  • der Förderbedarf des Kindes von der Lehrkraft bestätigt werden

  • sichergestellt sein, dass von Seiten der Schule keine vergleichbare Förderung angeboten wird

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich zur Beantragung an das jeweilige Amt wenden, das für Sie zuständig ist (Jobcenter/ Sozialamt).

 

Therapiekosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater vor Behandlungsbeginn.

Der BVL stellt für Mitglieder einen Leitfaden für die Finanzierung außerschulischer Therapien zum Download bereit.

(https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie/kostenuebernahme-therapie.html)

 

 

Sind Sie auf der Suche nach einer ausführlichen Beratung?

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.

bottom of page